Connect with us
img

Top news in world

LG München: Möbelhaus durfte während des Lockdowns die Miete kürzen

LG München: Möbelhaus durfte während des Lockdowns die Miete kürzen

MARKETING NEWS

LG München: Möbelhaus durfte während des Lockdowns die Miete kürzen

[ad_1]

Als im März 2020 viele Geschäfte Pandemie-bedingt schließen mussten, stellten manche Unternehmen die Mietzahlungen für ihre Ladenimmobilien ein. Das Landgericht München hat jetzt entschieden, dass ein solcher Schritt rechtlich grundsätzlich möglich ist. 
Die Nachricht war einer der Aufreger des an Aufregern gewiss nicht armen Frühjahres 2020: Im März hatten mehrere große Handelsunternehmen, darunter Adidas, H&M und Deichmann, in öffentlichen Erklärungen bekannt gegeben, dass sie bis auf weiteres die Mietzahlungen für ihre Ladenimmobilien einstellen würden. Schließlich, so die Argumentation von Adidas, seien sie nicht verantwortlich dafür zu machen, dass ihre Läden geschlossen bleiben müssten und deshalb keinen Umsatz machen könnten.
Die Öffentlichkeit bildete sich schnell eine Meinung, und dabei kamen Adidas und Co. nicht gut weg. Vor allem über Adidas ging ein Shitstorm nieder. Der Tenor: Der schwerreiche Sportartikelkonzern versuche auf unbillige Weise, seine Covid-bedingten Lasten anderen aufzubürden. Dass man das auch anders sehen kann, thematisierten wir damals an dieser Stelle in einem Kommentar.
76.000 Euro Miete pro Monat
Jetzt hat das Landgericht München eine Entscheidung verkündet, die mietsäumigen Händlern den Rücken stärkt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. In dem Verfahren ging es um ein Münchner Möbelhaus, das nach der zwangsweisen Schließung seines Geschäftes in der Münchner Innenstadt die Mietzahlungen einstellte.
Dabei ging es um nicht wenig: Fast 3.000 Quadratmeter auf drei Etagen, dazu ein Lager im zweiten Untergeschoss, die „SZ“ kommt auf eine monatliche Miete von 76.000 Euro. Vom 18. März bis zum 26. April musste das Möbelhaus auf Anordnung der bayerischen Staatsregierung komplett geschlossen bleiben. Bis zum 11. Mai durften nur auf 800 Quadratmeter verkauft werden, danach galt eine Beschränkung der Anzahl der Kunden.
Nach Beginn der Schließung hatte das Möbelhaus dem Vermieter mitgeteilt, keine Miete mehr zahlen zu wollen. Dies akzeptierte der Vermieter nicht und klagte auf Zahlung für die Monate April, Mai und Juni, insgesamt rund 220.000 Euro.
Urteil aus dem 1. Weltkrieg
Das Gericht gab dem Händler recht, aber nur zum Teil. Grundsätzlich bejahte es den Anspruch auf Mietminderung und zog dafür ein Urteil aus dem Jahr 1915 heran. Damals waren Tanzveranstaltungen wegen des 1. Weltkrieges verboten. Ein Tanzlokal hatte daraufhin ebenfalls die Miete gemindert, und ein Gericht hatte in dem Tanzverbot einen Umstand gesehen, der der Mietsache „ihrer Eigenschaft beraubt“.
Im aktuellen Fall hat das Gericht die Klage des Vermieters dennoch nicht komplett abgewiesen. Für den Monat April sah es einen Nutzungsausfall von 80 Prozent als angemessen an, für Mai von 50 Prozent und für Juni nur noch 15 Prozent. Daraus errechnete das Gericht eine Mietschuld von gut 117.000 Euro – statt der vom Vermieter geforderten 220.000 Euro.
Ob dieses Urteil (AZ: 3 O 4495/20) Bestand haben wird, ist noch nicht sicher, eine Berufung zum Oberlandesgericht ist möglich.  

[ad_2]

Ссылка на источник

Continue Reading
You may also like...
Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

More in MARKETING NEWS

To Top
Top