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eBay-Händler durch Amazon nicht widerrechtlich abgeworben

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eBay-Händler durch Amazon nicht widerrechtlich abgeworben

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shutterstock.com/Raxsoller Malayte
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Der Rechtsstreit der beiden Online-Kontrahenten eBay und Amazon wurde vorerst beigelegt. eBay klagte gegen Amazon wegen Abwerbung von eBay-Händlern. Doch eBay konnte nicht beweisen, dass es dadurch geschäftlich geschädigt wurde.
Amazon-Mitarbeiter sollen unter Pseudonymen wie „AMZ“, „A.M.Z.N“ oder „a-m-a-z-o-n“ seit 2015 Kontakte zu eBay-Topsellern aufgenommen haben, um diese bewusst für die eigene Plattform anzuwerben. Das sieht eBay nicht nur als einen Wettbewerbsbetrug. Es verstoße auch gegen die eBay-Richtlinien, laut denen man eBays Nachrichtenkanal nicht zu privaten Nachrichten missbrauchen dürfe.
Deswegen hatte eBay bereits 2018 und 2019 vor US-Gerichten geklagt. Ein Schiedsverfahren über beide Prozesse, die im Detail über unterschiedliche Anklagen verhandelt haben, ist nun beendet worden. eBay forderte damals Schadensersatz und eine Unterlassung seitens Amazons. Jetzt konnte der Konkurrent die Vorwürfe zwar nicht entkräftigen, jedoch wurden eBays Ansprüche auf Schadensersatz abgewehrt. Laut dem Urteil zweier kalifornischer Gerichte konnte eBay keine ausreichenden Gründe darlegen, warum es durch Amazon einen Schaden für das eigene Geschäft erlitten hätte, berichtet Onlinehaendlernews. Obwohl die Klage des Amazon-Verfolgers abgewiesen wurde, kann Amazon noch lange nicht aufatmen: Es steht dieses Jahr öfter denn je wegen Kartellrechtsverletzungen vor Gericht, sowohl in Europa, als auch in den USA.
In Deutschland fordert das Justizministerium mehr Transparenz im Suchalgorithmus. Außerdem will das EU-Parlament Plattformbetreiber verpflichten, die Qualität der auf ihrer Plattform angebotenen Artikel zu überprüfen.
Und auch die Mitarbeiter von Amazon streiken wieder. In sieben deutschen Versandzentren hat Verdi zum Streik aufgerufen, mitten in der verkaufsstarken Black Week.

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