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Schlusslicht: BrandenburgLob gibt es vom Bund der Steuerzahler auch für Thüringen. Im vergangenen Jahr lag das Bundesland noch weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Innerhalb eines Jahres gelang es den Finanzbeamten, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 62 auf 42 Tage zu senken. Nun befindet sich das Bundesland im Mittelfeld. Mit dieser Verbesserung sei Thüringen „ein ganz besonderer Spitzenreiter“, so der Steuerzahlerbund.Am längsten mussten laut der Abfrage des BdSt die Menschen in direkter Umgebung zur Hauptstadt warten: In Brandenburg erhöhte sich die Dauer zwischen Abgabe der Steuererklärung und dem Steuerbescheid von 41,65 Tagen (2020 für 2019) auf 48,05 Tage (2021 für 2020). Damit belegt Brandenburg auch im Hinblick auf die prozentuale Veränderung den letzten Platz.Auch in den Finanzämtern von Schleswig-Holstein und Bremen hat die Bearbeitungszeit mit einem Plus von sechs beziehungsweise knapp drei Prozent jeweils deutlich zugenommen. Gar keine konkreten Angaben gab es erneut aus Nordrhein-Westfalen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland würden binnen vier Wochen 95 Prozent aller Steuererklärungen bearbeitet, binnen sechs Monaten 99 Prozent, heißt es vage.Steuerzahlerbund ist insgesamt zufriedenDer BdSt fordert angesichts der Auswertung: „Die Bundesländer auf den hinteren Rängen müssen sich mehr anstrengen!“ Insgesamt jedoch sei man zufrieden. Trotz Corona-Pandemie haben zehn Bundesländer die Steuererklärungen im vergangenen Jahr schneller bearbeitet.Laut dem Bund der Steuerzahler liegt das vor allem an der Digitalisierung: Mittlerweile werden 16,2 Prozent der Steuererklärungen mit einer speziellen Software vollautomatisiert bearbeitet. Das spart Zeit und Personal.Dennoch erklärt BdSt-Steuerabteilungsleiterin Daniela Karbe-Geßler: „Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wann Bürger und Betriebe ihren Steuerbescheid erhalten und möglicherweise sogar Geld zurückbekommen!“Schnell sein lohnt sichEine Prognose für das kommende Jahr wollten die meisten Finanzämter nicht abgeben. Was sich aber schon jetzt abzeichnet: Die längeren Abgabefristen werden gern genutzt. Im Sommer und Herbst dürften daher nicht nur viele Erklärungen für das Veranlagungsjahr 2021 eingehen, sondern auch die restlichen Erklärungen für 2020.Der Fiskus hatte den Steuerberatern eine längere Abgabefrist bis August 2022 eingeräumt, da diese während der Pandemie mit der Beantragung von Hilfsgeldern besonders beschäftigt waren.Die Empfehlung des BdSt: „Wer sicherstellen möchte, dass seine Erklärung schnell bearbeitet wird, sollte möglichst im Frühjahr oder Frühsommer seine Erklärung beim Finanzamt einreichen.“ So könne man dem erhöhten Andrang zuvorkommen. Ob man die Steuererklärung elektronisch oder in Papierform übermittelt, mache dabei keinen Unterschied.


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