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EU-Energielabel: Umstellung ab 1. März 2021

EU-Energielabel: Umstellung ab 1. März 2021

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EU-Energielabel: Umstellung ab 1. März 2021

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Im März 2021 soll die Umstellung auf die neuen EU-Energielabels beginnen, die bei der Darstellung vieler Produkte im Netz Pflicht sind. Das Problem: Die neuen und die alten Labels dürfen nicht gleichzeitig gezeigt werden. Die Übergangsfrist ist kurz.
Elektrogeräte wie zum Beispiel Kühlschränke und Fernseher müssen mit einem EU-Energieeffizienzlabel ausgestattet sein, das dem Verbraucher einen Überblick darüber gibt, wie energieeffizient das Gerät arbeitet. Das Label soll auch die Vergleichbarkeit unter Konkurrenzprodukten erleichtern. Online-Händler wissen: Das Label muss nicht nur auf dem Gerät aufgeklebt sein beziehungsweise in der Verpackung liegen, es muss auch in der Produktbeschreibung abgebildet respektive verlinkt sein.
Ab 1. März werden neuen EU-Energieeffizienzlabels für folgende Geräteklassen eingeführt:
SpülmaschinenWaschmaschinenWaschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät)Kühl- und GefriergeräteFernseher und MonitoreFür andere Gerätearten erfolgt die Umstellung später. Für Lampen zum Beispiel kommen die neuen Energielabels erst ab September 2021. Für alle anderen kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräte wie Trockner, Staubsauger, Backöfen etc. findet die Umstellung voraussichtlich erst ab 2024 statt. Die Effizienzlabels für Heizungen werden erst ab 2026 geändert.
Neue Effizienzklassen – Schluss mit „Plus“
Die neuen Labels sehen nur auf den ersten Blick so aus wie die alten. Vor allem bei den Effizienzklassen hat sich einiges getan. Sie sind jetzt so ausgelegt, dass die beste Klasse A oft nur von Geräten erreicht werden kann, die erst in Zukunft auf den Markt kommen werden.

Stromspiegel.de (CC-Lizenz)

Anstatt also über „A“ noch ein „A+“ oder ein „A++“ auszuweisen, wurden die Grenzwerte schärfer kalkuliert. Das kann in der Praxis bedeuten, dass ein durchaus konkurrenzfähiges Gerät von 2021 nur auf Effizienzklasse D kommt, obwohl es im Moment keine sparsameren Geräte auf dem Markt gibt. Die Neufassung der Effizienzklassen war der EU wichtig, um die Vergleichbarkeit zu erhöhen – nach dem alten System bekamen zu viele Geräte die bestmögliche Einstufung. Zudem enthalten die neuen Labels einen QR-Code, über den die Verbraucher mehr Informationen zur Effizienz des Gerätes aus einer EU-Datenbank abfragen können.
Umstieg auf die neuen Labels
Zuständig für die Ausfertigung des Labels ist der Hersteller des Gerätes, er legt es üblicherweise der Verkaufsverpackung bei. Viele Hersteller legen bereits seit Herbst letzten Jahres die neuen Labels bei. Bei Geräten, die sich noch im Lagerbestand befinden, muss der Händler gegebenenfalls neue Labels anfordern.
Wichtig: Übergangsfrist beachten
Die neuen Labels dürfen nicht vor dem 1. März verwendet werden. Danach gilt eine Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen, also bis zum 18. März. In dieser Übergangsfrist muss der Händler die alten gegen die neuen Label austauschen. Ein gleichzeitiges Zeigen beider Labels ist nicht erlaubt, der Verbraucher soll nur ein Label sehen.
Mehr Informationen zu den neuen Energieeffizienzlabels gibt ein Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums.

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